Die
folgenden Hinweise sind insbesondere wichtig zu beachten, wenn Ihr Projekt/Ihr
Vorhaben von Absagen, Ausfällen, Verschiebungen und substantiellen
Modifikationen betroffen sind.
Die MBM ist angesichts der
durch die Corona-Pandemie verursachten Krisensituation gewillt, Ermessensspielräume
für Sondersituationen wie der gegenwärtigen, welche die für die MBM-Förderung
geltende Bundeshaushalsordnung bietet, im Interesse der Förderprojekte
auszuschöpfen. Das Gelingen setzt jedoch die aktive Mitwirkung der
Projektträger voraus.
Projektabsage
Sollte für
Ihr Projekt weder eine zeitliche Verschiebung, noch eine Durchführung in modifizierter
Form möglich sein, so informieren Sie die MBM umgehend über die Absage.
Es sind ab
diesem Zeitpunkt der Absage alle weiteren Ausgaben zu vermeiden.
Absagen, Stornierungen etc.
sollen so früh wie möglich durchgeführt werden. Hier sind grundsätzlich
unnötige Ausgaben zu vermeiden. Es ist nachzuweisen, dass schnellstmöglich alle
(finanziellen) Verpflichtungen beendet / rückabgewickelt worden sind.
Inwieweit Verpflichtungen
für bereits eingegangene – aber nicht (mehr) zu erfüllende – Verträge
angerechnet werden, hängt von jedem einzelnen Vertrag ab und unterliegt einer
Einzelfallprüfung.
Soweit tatsächlich
entstandene Ausgaben notwendig/unabdingbar und nachweisbar sind, werden diese
in der Regel als zuwendungsfähig anerkannt.
Beachten Sie: Die Förderung
der MBM wird als Fehlbedarfsfinanzierung ausgereicht und ist weiterhin
nachrangig einzubringen. Es gelten die ANBest-P des Bundes als Anlage der
Förderungsverträge.
Projektverschiebung
Ist Ihr
Projekt zum geplanten Zeitpunkt nicht zu realisieren und soll verschoben, beachten
Sie, dass die Durchführung und der Abschluss des Projekts bis zum Ende des Projektjahres,
also bis zum 31.12.2022, erfolgen muss. Eine Übertragung der Fördermittel über
das Projektjahr 2022 ist nicht möglich.
Die neuen
Termine für die Durchführung Ihres Vorhabens sind der MBM zeitnah zu
übermitteln; eine ggf. notwendige Verlängerung des Bewilligungszeitraums wird
wohlwollend geprüft. Es bedarf einer Änderungszustimmung durch die MBM!
Projektmodifizierung
Wenn Sie
sich entscheiden, Ihr Projekt in veränderter Form (online-Angebote, Streaming,
veränderte Konzertformate, Programmmodifikationen etc.) durchzuführen ist auch
weiterhin abzusichern, dass es in der Durchführung und Wahrnehmung öffentlich
zugänglich und sichtbar bleibt. Die überarbeitete Projektbeschreibung, ein
aktualisierter Kosten- und Finanzierungsplan sowie ggf. ein neuer Zeitplan für
die Projektrealisierung sind der MBM einzureichen.
Eine
Umbewilligung wird nach Vorlage der Änderungsmeldung in entsprechender
Einzelfallprüfung von Seiten der MBM und ihrer Zuwendungsgeber im Interesse
aller Beteiligten zeitnah und wohlwollend geprüft werden. Auch hier bedarf es
einer Änderungszustimmung durch die MBM!
Mitteilungspflicht
In allen genannten
Fällen besteht eine Mitteilungspflicht gegenüber der MBM als Fördermittelgeber.
Informieren Sie die Geschäftsstelle der MBM so zeitnah wie möglich über
Veränderungen Ihres Projekts, und reichen Sie die entsprechenden Dokumente zum
jeweiligen Projekt zur weiteren Bearbeitung vollständig ein. Dies erleichtert
eine zügige Bearbeitung.
Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen der MBM-Geschäftsstelle zur Verfügung.
Stand: Januar 2022
Die MBM fördert alljährlich im Auftrag der drei mitteldeutschen Länder und des Bundes eine große Zahl von Projekten im künstlerischen und wissenschaftlichen Bereich. Diese werden über ein ausgewiesenes Vergabeverfahren durch die Gremien der MBM ausgewählt und in der Realisierungsphase nach Maßgabe der Möglichkeiten der MBM begleitet und über die reine finanzielle Förderung hinaus unterstützt.
Die Förderung geschieht dabei gezielt für landesbedeutende und überregionale Projekte, die in besonderer Weise geeignet sind, die europäische Bedeutung der Barockmusik im mitteldeutschen Raum darzustellen und zur Geltung zu bringen, ihre reichen Zeugnisse zu bewahren und zu dokumentieren, ihre Erforschung voranzubringen und ihre Verbreitung im deutschen und internationalen Musikleben zu unterstützen.
Bitte beachten Sie:
Vor einer Antragstellung nehmen Sie bitte die Fördergrundsätze und
Förderkriterien in der jeweils aktuellen Fassung zur Kenntnis.
Anträge werden vom 1. bis 31. März 2022 ausschließlich über das Online-Portal eingereicht.
Selbstverständlich stehen wir
Ihnen für eine Beratung zur Verfügung.
Sprechen Sie uns gern an! Hier finden Sie unsere Kontaktdaten.
© Mitteldeutsche Barockmusik in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen e.V.