Diese Seite als PDF: MBM-Fördergrundsätze und -kriterien
Die Mitteldeutsche Barockmusik in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen e.V. (MBM) wurde im Jahr 1994 als Leuchtturm-Maßnahme der Regierung der Bundesrepublik Deutschland für die neuen Länder in Form eines länderübergreifenden Projektes zur Pflege des barocken Musikerbes in den Ländern Freistaat Sachsen, Sachsen-Anhalt und Freistaat Thüringen ins Leben gerufen. Die MBM hat die Aufgabe, das ungemein reiche Repertoire der mitteldeutschen Barockmusik als kulturelles Erbe zu fördern, zu bewahren, zu erforschen und für die Gegenwart sowie Zukunft für die Gesellschaft erfahrbar zu machen.
Zentrale Zielstellung ist, die europäische Bindung und internationale Vernetzung der mitteldeutschen Barockmusik des 17. und 18. Jahrhunderts in geografischer Breite eines Netzwerkes in immer neuen attraktiven Variationen einem immer breiteren Publikum nahe zu bringen. Die Förderung der MBM zielt somit zum einen auf die Förderung, Pflege und Bewahrung der (mitteldeutschen) Barockmusik/Alten Musik als kulturelles Erbe der Bundesrepublik Deutschland, zum anderen auf die breite und lebendige Vermittlung dieses kulturellen Erbes in der Öffentlichkeit.
Hierzu gewährt die MBM zum einen Projektförderungen, zum anderen ist sie selbst Veranstalter, Herausgeber und Träger unterschiedlicher Projekte. Die geförderten und veranstalteten Projekte werden als eine Vielzahl von Vorhaben unterschiedlicher Formate und Charakteristika, wie Konzerte, Musiktheaterproduktionen, Konferenzen, Editionen, Dokumentationen und kulturelle Vermittlungsangebote realisiert. Eingeschlossen sind Projekte im analogen und digitalen Bereich sowie entsprechende hybride Formate.
Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch. Fördermittel werden im Rahmen der vom Bund und den Ländern Freistaat Sachsen, Sachsen-Anhalt und Freistaat Thüringen für Aufgaben der MBM zur Verfügung gestellten Mittel gewährt.
Einmal
gewährte Förderungen führen weder dem Grund noch der Höhe nach zu einem Anspruch
auf Förderung in den Folgejahren.
Die
Auszahlung der Mittel, der Nachweis und die Prüfung ihrer Verwendung sowie die
gegebenenfalls erforderliche (teilweise) Rückerstattung der gewährten Mittel
einschließlich Verzinsung werden auf der Grundlage der haushaltsrechtlichen
Vorgaben des Bundes und der Länder Freistaat Sachsen, Sachsen-Anhalt und Freistaat
Thüringen in einem privatrechtlichen Förderungsvertrag geregelt
1. Gegenstand der Förderung sind insbesondere nachfolgende Vorhaben:
Die Förderung kann für alle nicht-kommerziellen Bereiche gewährt werden, sofern ein erhebliches Bundes- und/oder Landesinteresse vorliegt.
2. Die MBM leistet keine institutionelle oder über Jahre währende Förderung. Ausgeschlossen von der Förderung sind zudem Maßnahmen, die gewerblichen Zwecken oder der Gewinnerzielung dienen, Restaurierungs- und Baumaßnahmen, reine Gastspiele im Ausland und solche Maßnahmen, die sich im Rahmen der normalen Arbeit der kulturellen Institutionen der Länder mit deren Mitteln realisieren lassen.
3. Die MBM fördert grundsätzlich keine Veranstaltungsreihen, Festivals oder auf regelmäßige Wiederholung ausgerichtete Projekte. Im Einzelfall zulässige Ausnahmen von diesem Grundsatz bedürfen der Zustimmung des Kuratoriums. Unabhängig hiervon sind indes grundsätzlich förderfähig Einzelvorhaben und/oder Teile von mehrteiligen Projekten, Veranstaltungsreihen, Festivals oder von auf regelmäßige Wiederholung ausgerichteten Projekten. In einem solchen Fall fördert die MBM zweckgebunden, d.h. bezogen auf ausgewählte Teilprojekte und Einzelvorhaben, die dem inhaltlichen Anforderungsprofil der MBM entsprechen.
4. Die Projekte sollen für die mitteldeutschen Länder und schwerpunktmäßig in den mitteldeutschen Ländern präsentiert werden, müssen zugleich für ein Publikum und/oder eine Fachöffentlichkeit über diesen Bereich hinaus relevant sein und/oder bisher bestehende künstlerische Defizite ausgleichen. Deshalb werden auch Kooperationen begrüßt, die die inhaltlichen Schwerpunkte der MBM in anderen Bundesländern und/oder international verbreiten.
5. Entscheidend für die Auswahl ist die inhaltliche und künstlerische Qualität der Projekte.
6. Als Projekt gilt die Produktion, Planung und/oder Durchführung von einzelnen Veranstaltungen oder Veranstaltungskomplexen wie Aufführungen, Ausstellungen, Symposien, digitale Formate, ebenso Publikationen, Editionen, Maßnahmen zur Erhaltung von Archivbeständen usw.
Die für die Förderung beantragten Projekte müssen qualitativen Standards genügen und damit folgenden inhaltlichen Kriterien entsprechen:
1. Antragsberechtigt sind:
2. Bei Antragsteller:innen, die nicht in den mitteldeutschen Ländern ansässig sind, muss die Realisierung eines Projektes in Kooperation mit einem hiesigen Träger erfolgen.
Es wird eine Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.
Sie erfolgt als Teilfinanzierung in der Regel auf dem Wege der Fehlbedarfs-, in
begründeten Ausnahmefällen auf dem Wege der Anteil- oder
Festbetragsfinanzierung. Die Entscheidung darüber fällt das Kuratorium.
Die
Mindestförderung beträgt 3.000 Euro. Für Publikationen sind Ausnahmen möglich.
Für die Vergabe von Fördermitteln bedarf es eines schriftlichen, unterschriebenen, vollständigen und fristgerecht eingehenden Antrags. Die eingereichten Projektanträge haben folgenden formalen Kriterien zu genügen:
Diese Fördergrundsätze und Förderkriterien gelten ab dem 13. Januar 2021 bis zu ihrer Änderung oder Aufhebung durch das Kuratorium der MBM.
Magdeburg, im Januar 2022
Mitteldeutsche Barockmusik
in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen e. V.
Immermannstr.
28 | 39108 Magdeburg
Tel. (0391)
5639 7397 | Fax (0391) 4089 0100
Email: ffcmttldtsch-brckmskd
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