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Alle Vorhaben, die eine Förderung durch die Mitteldeutsche Barockmusik in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen e.V. erhalten, sind dazu verpflichtet, die Öffentlichkeit in allen Veröffentlichungen, die im Zusammenhang mit dem geförderten Vorhaben stehen, an geeigneter Stelle und in angemessener Form über diese Mittelherkunft zu informieren.

Der Nachweis der Förderung erfolgt durch das Einbinden des Logos der MBM und dem Verweis auf die Bereitstellung der Mittel durch die Bundesrepublik Deutschland, den Freistaat Sachsen, das Land Sachsen-Anhalt sowie den Freistaat Thüringen.

Die konkrete Umsetzung regelt der zwischen der MBM und dem/der Projektträger:in geschlossene Förderungsvertrag.

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